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Der OGH hat entschieden, dass die Abgabe eines Angebots in einem Vergabeverfahren ein vorvertragliches Schuldverhältnis begründet. Kann ein präsumtiver Zuschlagempfänger seine Eignung dennoch nicht nachweisen, kann dem öff AG ein Anspruch auf den Vertrauensschaden (nicht jedoch das Erfüllungsinteresse) entstehen .