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Zum Rücktrittsrecht bei Bauverträgen mit Verbrauchern

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2022/61ZVB 2022, 288 - 294 Heft 7 und 8 v. 28.7.2022

1. § 1 Abs 2 Z 7 FAGG

Der Ausnahmetatbestand "erhebliche Umbauarbeiten" in § 1 Abs 2 Z 7 2. Fall FAGG ist eng auszulegen. Zimmererarbeiten für € 145.000,- zur Erneuerung des Daches im Rahmen eines Dachbodenausbaus sind keine "erheblichen Umbauarbeiten". Dem Verbraucher steht daher bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen das Rücktrittsrecht des § 11 FAGG zu.

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