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Verpflichtung zur vertieften Angebotsprüfung bei nicht plausibler Zusammensetzung des Angebotspreises

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2022/32ZVB 2022, 146 - 147 Heft 4 v. 25.4.2022

§ 125 Abs 3 Z 1, § 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006

Ein öff AG hat die Angemessenheit der Angebotspreise zu prüfen und eine vertiefte Preisprüfung durchzuführen, wenn ein ungewöhnlich niedriger Gesamtpreis vorliegt. Erst wenn durch eine solche vertiefte Angebotsprüfung eine nicht plausible Zusammensetzung des Gesamtpreises festgestellt wird, ist das Angebot gem § 129 Abs 1 Z 3 auszuscheiden.

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