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Vorgaben für die Auswahl von Unternehmen für die Teilnahme im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2022/23ZVB 2022, 109 - 111 Heft 3 v. 22.3.2022

§ 102 Abs 2 BVergG 2006; § 122 Abs 2 BVergG 2018

Bei einem nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung hat die Aufforderung zur Angebotsabgabe in nicht diskriminierender Weise an geeignete Unternehmen zu erfolgen.

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