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Baugenehmigung oder UVP-Prüfpflicht? (Teil I)

Öffentliches BaurechtBeitragAufsatzAlbert OppelZVB 2022/17ZVB 2022, 84 - 87 Heft 2 v. 25.2.2022

In jüngster Zeit scheinen im Baubewilligungsverfahren Einwendungen der Nachbarn dahingehend zuzunehmen, das Baubewilligungsverfahren sei gar nicht zulässig und die Baubehörde gar nicht zuständig, weil das Vorhaben dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) unterliege. Meist geht es dabei um den Tatbestand des UVP-G. Die Baubehörden und die Landesverwaltungsgerichte werden in weiterer Folge im Vorfragenbereich mit Anwendungsfragen des UVP-G befasst.

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