§ 20 Abs 1, § 138 Abs 1, § 141 Abs 1 BVergG 2018
Verlangt eine AG die Nachreichung fehlender K-Blätter, die dem Angebot anzuschließen waren, dann reicht es nicht aus, K-Blätter nachzureichen, die als Datum der "Erstellung" das Datum eines nach Angebotslegung erfolgten Ausdruckens aufweisen.