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Der Zusatz "o.glw" beim Befüllen von Bieterlücken verhindert eine eindeutige Angabe

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2022/75ZVB 2022, 354 - 360 Heft 10 v. 3.11.2022

1. § 125 Abs 1 BVergG 2018

Der Bieter hat sich bei der Erstellung des Angebots an die Ausschreibungsunterlagen zu halten.

2. § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018

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