Bauprojekte, die große Wohnbauvorhaben umfassen, können einer UVP-Pflicht unterliegen. Die Rsp legt die anzuwendenden Kriterien weit aus. Weitere Bewilligungen sind üblicherweise aber trotz des im UVP-G vorherrschenden Grundsatzes der Verfahrenskonzentration einzuholen.
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