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Der EuGH befasste sich erneut mit der Antragslegitimation ausgeschlossener Bieter. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den eigenen Ausschluss, kommt einem Bieter in jeder Verfahrensphase Antragslegitimation hinsichtlich der Anfechtung der Zulassung eines anderen Bieters zu (Bittner)