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Die Härten der Wandlung sind bei Beurteilung ihrer Zulässigkeit zu berücksichtigen

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2021/92ZVB 2021, 449 - 457 Heft 11 v. 16.11.2021

1. § 932 Abs 4 ABGB

Trotz in der Lit geäußerter Kritik bleibt der OGH bei seiner Rsp, wonach die Rechtsfolgen einer Wandlung bei der zur Beurteilung der Geringfügigkeit vorzunehmenden Interessenabwägung nicht gänzlich außer Betracht gelassen werden können.

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