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Versicherungsunternehmen als Garant einer abstrakten Bankgarantie als Haftrücklassgarantie

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2020/60ZVB 2020, 321 - 324 Heft 7 und 8 v. 20.7.2020

§§ 880a, 914, 915 ABGB

Auch Garantieverträge sind Rechtsgeschäfte, die gem §§ 914, 915 ABGB auszulegen sind. Bei der Auslegung einer Haftungserklärung ist auf die konkreten Umstände, namentlich auf den Geschäftszweck und die Interessenlage Bedacht zu nehmen.

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