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§ 365 - was nun? Auslegungsfragen zu den Ausnahmetatbeständen des § 365 Abs 3 BVergG 2018

VergaberechtBeitragAufsatzMarcel Singer , Matthias SchweigerZVB 2020/13ZVB 2020, 60 - 70 Heft 2 v. 6.2.2020

Mit § 365 BVergG 2018 trat vor eineinhalb Jahren erstmals eine detaillierte Regelung in Kraft, wann nachträgliche Vertragsänderungen vergaberechtlich zulässig sind. Die ersten Auslegungsfragen ließen nicht lange auf sich warten. Zeit für eine Analyse.

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