1. § 303 ABGB
Dass der Umstand, ob "Hand- oder Kopfarbeiten" (vgl § 303 ABGB) vereinbart werden, einen Unterschied in der rechtlichen Beurteilung von Pauschalpreisvereinbarungen begründen soll, ist nicht erkennbar.
1. § 303 ABGB
Dass der Umstand, ob "Hand- oder Kopfarbeiten" (vgl § 303 ABGB) vereinbart werden, einen Unterschied in der rechtlichen Beurteilung von Pauschalpreisvereinbarungen begründen soll, ist nicht erkennbar.