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Produktspezifische Beschaffungen unter dem BVergG 2018

VergaberechtBeitragAufsatzFlorian KromerZVB 2019/79ZVB 2019, 321 - 325 Heft 9 v. 5.9.2019

Bei der Definition des Beschaffungsbedarfs hat der AG grundsätzlich freie Hand - eine neutrale Leistungsbeschreibung vorausgesetzt. Unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise die Festlegung eines bestimmten Produkts zulässig ist und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, wird im gegenständlichen Beitrag beleuchtet.

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