Kürzlich nahm der EuGH zur Frage der Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Bestimmungen auf den Abschluss von Beitrittsverträgen mit Betrieblichen Mitarbeitervorsorgekassen Stellung. Der gegenständliche Beitrag widmet sich dieser Entscheidung und den sich daraus ergebenden Fragestellungen.
Schlagwörter: