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Bankgarantie nach § 1170b ABGB

BauvertragsrechtMusterserieAufsatzJohannes BousekZVB 2019/66ZVB 2019, 272 Heft 6 v. 7.6.2019

Vorbemerkungen:

Der Unternehmer (AN) eines Bauwerks kann gemäß § 1170b ABGB vom Werkbesteller (AG) eine Sicherstellung für den noch ausstehenden Werklohn fordern. Neben Bargeld, Bareinlagen, Sparbücher, oder Versicherungen kommen auch Bankgarantien als Sicherstellungsmittel in Frage.

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