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Kein Austausch von K-Blättern im Zuge der vertieften Angebotsprüfung

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2019/52ZVB 2019, 206 - 210 Heft 5 v. 7.5.2019

1. § 138 Abs 5 Satz 1 BVergG 2018

Stellt der öffentliche AG im Rahmen einer vertieften Angebotsprüfung fest, dass die angebotenen Preise nicht angemessen sind, so hat er vom Bieter eine verbindliche Aufklärung zu verlangen.

2. § 137 Abs 3 Satz 1 BVergG 2018

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