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Bankgarantie - Deckungsrücklass

BauvertragsrechtMusterserieAufsatzJohannes BousekZVB 2019/34ZVB 2019, 135 - 136 Heft 3 v. 27.2.2019

Vorbemerkung:

Ist die ÖNORM B 2110 Vertragsgrundlage oder ist eine entsprechende Vereinbarung im Bauwerkvertrag vorhanden, kann der AG von den einzelnen Teil- bzw Abschlagsrechnungen einen "Deckungsrücklass" als Sicherstellung für den Fall einer Überzahlung einbehalten.

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