1. Art 51 RL 2004/18/EG
Es steht im Ermessen der Mitgliedstaaten, die Möglichkeit der Berichtigung von Angebotsmängeln zu reglementieren.
2. Art 51 RL 2004/18/EG
1. Art 51 RL 2004/18/EG
Es steht im Ermessen der Mitgliedstaaten, die Möglichkeit der Berichtigung von Angebotsmängeln zu reglementieren.
2. Art 51 RL 2004/18/EG