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Was tun, wenn die Möglichkeit der Bekanntmachung eines einstufigen Verhandlungsverfahrens nicht vorgesehen ist?

RechtsprechungVergaberechtMag. Thomas Gruber, Dr. Albert OppelZVB 2017/90ZVB 2017, 390 - 393 Heft 9 v. 7.10.2017

Normen: § 141 BVergG

Schlagwörter:

Dienstleistungen; Unterpreisigkeit; Ausschreibungsunterlagen; Änderung; Bekanntgabepflicht; Bestandsfestigkeit; Neuausschreibung; Kalkulationsvorgaben

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