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Ein offenes Vertragssystem ("Open-House-Modell") unterliegt nur dem Primärrecht

RechtsprechungVergaberechtMMag.Dr. Michaela SalamunZVB 2017/68ZVB 2017, 296 - 301 Heft 6 v. 8.7.2017

Entscheidung: EuGH 2.6.2016, C-410/14

Normen: Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/18

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