vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eine in das Angebot vorgezogene Leistungsabweichung führt grundsätzlich zur Ausschreibungswidrigkeit des Angebots

RechtsprechungVergaberechtDr. Albert OppelZVB 2017/43ZVB 2017, 180 - 183 Heft 4 v. 6.5.2017

Normen: § 255 Abs 6 BVergG; § 269 Abs 1 Z 5 BVergG

Schlagwörter:

Grundwasser; Entsorgung; Abwasserkanal; Einheitspreise; Kanaleinleitungsgebühren; Nachprüfungsantrag; Angebote; Vergleichbarkeit; Kalkulationsvorschriften; Leistungsabweichungen; Ausschreibungswidrigkeit

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!