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Das Risiko der Auswahl der zum Auslesen des Datenträgers erforderlichen Software liegt beim Bieter

RechtsprechungVergaberechtDr. Albert OppelZVB 2017/29ZVB 2017, 124 - 127 Heft 3 v. 8.4.2017

Normen: § 127 Abs 1 Z 7 BVergG

Schlagwörter:

Vergabeverfahren; Neubau; Hallenbad; Billigstbieterprinzip; Softwareproblem; Zuschlagsentscheidung; Nichtigerklärung; Ausscheidungsgrund; Fehler; Erkennbarkeit; Mangelfolgeschäden; Schadenersatzansprüche; Aufklärungserfordernis

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