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Auch die Kostenschätzung muss ordentlich dokumentiert sein

RechtsprechungVergaberechtn. n.ZVB 2016/120ZVB 2016, 484 - 488 Heft 12 v. 7.1.2017

Normen: § 139 Abs 1 Z 2 BVergG; § 139 Abs 2 Z 3 BVergG; § 140 Abs 2 Z 3 BVergG; § 325 Abs 1 Z 2 BVergG; § 26 Abs 1 Z 2 WVRG

Schlagwörter:

Widerrufsentscheidung; Stillhaltefrist; Nichtigerklärung; Schule; Dachsanierung; Stadt Wien; Ausschreibung; Nachprüfungsantrag; Angebotsergebnis; Abweichung; Transparenz; Vergleichsgrundlage; Nachvollziehbarkeit; Leistungsänderung; Zuschlagserteilung; Reihungssturz; Geschäftsgeheimnisse; Akteneinsicht

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