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Ein kurzer Grundriss zum neuen § 79 BVergG (Inhalt der Ausschreibungsunterlagen) - Teil 1

VergaberechtGesetzgebungn. n.ZVB 2016/111ZVB 2016, 459 - 462 Heft 11 v. 10.12.2016

Normen: § 79 BVergG; § 322 Abs 3 BVergG; § 321 BVergG; § 7 Vlbg Vergabenachprüfungsgesetz

Schlagwörter:

Bestbieterprinzip; Vergaberechtsschutz; Händlermodell; zentrale Beschaffungsstelle; Bestandsfestigkeit; Abgrenzungsfragen; Dienstleistungsauftrag; Bauauftrag; Vergabekontrollbehörde; Nachprüfungsfrist; Regelungslücke; Zuverlässigkeit; Leistungsfähigkeit; Mängelbehebung; Aufklärungsersuchen; Vertretermodell

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