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Die Unterlassung der Begründung der Zuschlagsentscheidung ist in der Regel für den Ausgang des Vergabeverfahrens wesentlich

RechtsprechungVergaberechtn. n.ZVB 2016/97ZVB 2016, 400 - 405 Heft 10 v. 11.11.2016

Normen: § 131 Abs 1 BVergG; § 325 Abs 1 Z 2 BVergG; § 7 Abs 1 Z 2 OÖ.VergRSG

Schlagwörter:

Nachprüfungsantrag; Stillhaltefrist; Bestbieterprinzip; Generalübernehmeraufschlag; Bewertungsaspekte; Preisvorteil; Zuschlagsentscheidung; Scheinbegründungen; Punktebewertung; Anfechtungsfrist; Geheimhaltungsinteresse

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