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Zum Einwand der mangelnden Fälligkeit, wenn die eigentliche Leistung des Werkunternehmers nicht (allein) verbessert werden kann

RechtsprechungZivilrecht; VergaberechtDr. Lisa-Marie WagnerZVB 2015/64ZVB 2015, 220 - 223 Heft 5 v. 1.5.2015

Entscheidung: OGH 16.12.2014, 10 Ob 71/14k

Normen: § 933a ABGB; § 932 ABGB; § 1052 ABGB; § 1170 ABGB; § 863 Abs 1 ABGB

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