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§ 139 Abs 1 BVergG 2006

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtZVB-LSK 2014/60ZVB-LSK 2014, 333 Heft 9 v. 1.9.2014

Normen: § 139 Abs 1 BVergG 2006

Schlagwörter:

Nachprüfungsverfahren; Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung; Verfahrensgegenstand; zwingend gebotener Widerruf;

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