Normen: § 19 Abs 1 BVergG 2006; § 20 Abs 5 BVergG 2006; § 141 BVergG 2006
Schlagwörter:
nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge; Gleichbehandlung der Bieter; Offenlegung alter Angebote durch den Auftraggeber; Mitwirkung von Unternehmen an der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen; Ausschluss vom Vergabeverfahren;