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Wie weit geht die Systemwahlfreiheit des Auftraggebers?

VergaberechtJudikaturThomas GruberZVB 2014/4ZVB 2014, 13 - 17 Heft 1 v. 1.1.2014

Normen: § 78 Abs 9 BVergG; § 96 BVergG; § 312 Abs 2 Z 2 BVergG

Schlagwörter:

Leistungsbeschreibung; technische Systemlösung; Wahlfreiheit des Auftraggebers; Bietergleichbehandlung; Sachlichkeitsgebot; Vorbereitung der Ausschreibung; Sachverständige; Unabhängigkeit; Mitarbeiter des Auftraggebers; Nachprüfungsverfahren; Verfahrensgegenstand; Prüfmaßstab des Bundesvergabeamts;

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