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§ 319 Abs 2 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtReinhard GrasböckZVB-LSK 2013/39ZVB-LSK 2013, 226 Heft 6 v. 1.6.2013

Normen: § 319 Abs 2 BVergG

Schlagwörter:

Kostenersatz; einstweilige Verfügung; Pauschalgebühr; teilweises Obsiegen;

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