vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einrichtung einer "Direktvergabeplattform" ist eine gesondert anfechtbare Entscheidung

VergaberechtJudikaturGerhard PrünsterZVB 2013/67ZVB 2013, 227 - 230 Heft 6 v. 1.6.2013

Normen: § 2 Z 16 lit a sublit nn BVergG; § 15 Abs 3 BVergG; § 41 Abs 2 BVergG; § 41 Abs 3 BVergG; § 320 Abs 1 BVergG

Schlagwörter:

Direktvergabe; Wahl des Vergabeverfahrens; gesondert anfechtbare Entscheidung; Information über Einrichtung einer Direktvergabeplattform; geschätzter Auftragswert; Lieferauftrag; Losvergabe; Gleichartigkeit der Leistungen; Schwellenwert; Umgehung;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!