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Kein "Nachschießen" von Widerrufsgründen im Nachprüfungsverfahren

VergaberechtJudikaturBeatrix LehnerZVB 2013/18ZVB 2013, 63 - 68 Heft 2 v. 1.2.2013

Normen: § 19 Abs 1 BVergG; § 125 Abs 5 BVergG; § 126 BVergG; § 129 Abs 1 Z 3 BVergG; § 129 Abs 2 BVergG; § 139 BVergG

Schlagwörter:

Aufklärungsersuchen; Nennung von Subunternehmern; unzureichender Vorhalt; Dokumentationspflicht; Ausscheiden von Angeboten; Ausscheidungsgrund; Nachprüfungsverfahren; Widerrufsentscheidung; Widerrufsgrund; Geltendmachung im Nachprüfungsverfahren;

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