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Nicht ausgefüllte Bieterlücken können zum Ausscheiden führen

VergaberechtJudikaturThomas GruberZVB 2013/4ZVB 2013, 12 - 16 Heft 1 v. 1.1.2013

Normen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006; § 106 Abs 7 BVergG 2006

Schlagwörter:

Bieterlücken; Verbesserungsmöglichkeit; Einräumung; Leitprodukt; Zuschlag; Erteilung; Preise; Angebot;

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