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Die Mitteilung, Änderungen zu unterlassen, ist gesondert anfechtbar

VergaberechtJudikaturAlbert OppelZVB 2013/6ZVB 2013, 20 - 23 Heft 1 v. 1.1.2013

Normen: § 2 Z 16 lit a BVergG 2006; § 90 Abs 1 BVergG 2006; § 321 Abs 1 BVergG 2006

Schlagwörter:

Nachprüfung; Mitteilung; Änderungen; Festlegungen; Unterlassungsformen; Präklusionswirkung; bestandsfeste Festlegung; Unterlassen; anfechtbare Entscheidungen;

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