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§ 312 Abs 2 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtZVB-LSK 2013/77ZVB-LSK 2013, 448 Heft 12 v. 1.12.2013

Normen: § 312 Abs 2 BVergG

Schlagwörter:

Nachprüfungsverfahren; Prüfmaßstab; zivilrechtliche Verstöße;

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