vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Von geeigneten Leitlinien darf durchaus in mehreren Punkten abgewichen werden

VergaberechtJudikaturJohann HacklZVB 2013/137ZVB 2013, 448 - 451 Heft 12 v. 1.12.2013

Normen: § 13 Abs 3 BVergG; § 99 Abs 2 BVergG; § 324 Abs 2 BVergG

Schlagwörter:

geschätzter Auftragswert; Beschaffungsbedarf; sachkundige Ermittlung; Festlegungen für den Leistungsvertrag; Abweichung von Leitlinien; Prüfmaßstab im Nachprüfungsverfahren; Rahmenvereinbarung; zivilrechtliche Verstöße; Parteistellung; Mitbewerber;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!