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Bei den Fristen ist zwischen der Ausschreibung und der Berichtigung zu unterscheiden

VergaberechtJudikaturAlbert OppelZVB 2013/110ZVB 2013, 368 - 370 Heft 10 v. 1.10.2013

BVA 12.4.2013, N/0018-BVA/06/2013-23; VfGH 29.6.2011, B 90/11-10; VKS Wien 12.8.2010, VKS-8443/10

Schlagwörter:

Nachprüfungsantrag; Frist zur Einbringung; Differenzierung; Verfassungskonformität; Sachlichkeitsgebot; Begriff der Ausschreibung; Berichtigung; sonstige Festlegung während der Angebotsfrist; gesondert anfechtbare Entscheidung; teilweise Bestandsfestigkeit der Ausschreibung;

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