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Vergaberecht ist rechtswahlfest

VergaberechtJudikaturDr. Albert Oppel, Wiener Krankenanstaltenverbund (Anmerkung)ZVB 2012/77ZVB 2012, 259 - 262 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich in Bezug auf Berührungspunkte zwischen Österreich und Italien der Frage zu, ob nationales Vergaberecht als kollisionsrechtliche Eingriffsnorm fungiert und daher als rechtswahlfest anzusehen ist, weil es eigene überindividuelle Interessen beinhaltet.

Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB; § 7 EVÜ; § 9 Rom I VO

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