Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich klärend der Frage zu, ob das Fehlverhalten von Herstellungsgehilfen im Wege der Erfüllungsgehilfenhaftung einem Bauherrn zuzurechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1313a ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich klärend der Frage zu, ob das Fehlverhalten von Herstellungsgehilfen im Wege der Erfüllungsgehilfenhaftung einem Bauherrn zuzurechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1313a ABGB
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