Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des Bundesvergabeamts behandelt die Angabe nicht völlig qualifizierter Personen in einer Personalliste.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 Z 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des Bundesvergabeamts behandelt die Angabe nicht völlig qualifizierter Personen in einer Personalliste.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 Z 2 BVergG 2006
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