§ 9 BauKG; § 1169 ABGB; § 1313a ABGB
Der vorliegende Beitrag stellt die OGH-Entscheidung 8 Ob 40/10f vom 26.4.2011 dar. Darin hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob der Bauherr durch eine Pflichtenübertragung gemäß § 9 BauKG auch von seiner Fürsorgepflicht gemäß § 1169 ABGB befreit ist. Im Anschluss kommentiert Mag. Martin Sonntag, Prokuraturanwaltsanwärter, die Ausführungen des OGH.