Zusammenfassung: Das Schweizer Bundesgericht hatte sich in der vorliegenden Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die Vergabe von Softwarelizenzen ohne vorherige Ausschreibung unter bestimmten Umständen zulässig ist. Mag. Franz Pachner, im BMWFJ tätig, gibt einen kurzen Ausblick, ob das Verfahren nach nationalem Recht den selben Ausgang genommen hätte.
Rechtsgrundlagen: Art 8 ZGB (CH); Art 13 Abs 1 lit c VöB (CH); Art 16 BöB (CH)