§ 924 ABGB
Der OGH geht in vorliegender Entscheidung auf die Voraussetzungen der in § 924 festgelegten Vermutungsregeln ein. Demnach muss ein Mangel an der Sache innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe nachgewiesen und einem Vertrag konkret zugeordnet werden können, um etwaige Gewährleistungsansprüche ableiten zu können.