Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat geht der Frage nach, ob im Laufe von Vertragsverhandlungen die einmalige Nennung eines bestimmten Markenprodukts Vertragsinhalt wird. Muss der Werkunternehmer sich bei der Ausführung ausschließlich des genannten Produktes bedienen?
Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB