Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich die erkennende Instanz der Frage, ob auch eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung gesondert bekämpfbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG; § 49 Abs 2 BVergG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich die erkennende Instanz der Frage, ob auch eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung gesondert bekämpfbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG; § 49 Abs 2 BVergG
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