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Haftung des Grundeigentümers wegen unzureichender Wartungsarbeiten durch den servitutsberechtigten Dritten

ZivilrechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster; Michael Parusel (Anmerkung)ZVB 2011/138ZVB 2011, 481 - 483 Heft 12 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt in ihrem Kern die Frage inne, ob der Grundeigentümer auch dann einzustehen hat, wenn ein servitutsberechtigter Dritter als unmittelbarer Störer unzureichende Wartungsarbeiten auf einem Nachbargrundstück durchführt.

Rechtsgrundlagen: § 364a ABGB; § 1319 ABGB

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