vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nicht korrespondierende Stillhalte- und Anfechtungsfristen im BVergG 2006 und Landesvergaberechtsschutzgesetze

VergaberechtAufsatzMag. Markus Schlamadinger, Leiter Abt. Vergabe- und Baurecht Stmk. Krankenanstalten GesmbHZVB 2010/81ZVB 2010, 274 - 275 Heft 7 und 8 v. 1.7.2010

Zusammenfassung: Dieser Beitrag beschäftigt sich zunächst mit der Bundesvergabegesetz-Novelle BGBl 2010/15, die am 5.3.2010 in Kraft getreten ist und die ua die Stillhaltefrist des § 132 Abs 1 BVergG 2006 von 14 auf zehn Tage verkürzt hat. Durch die nicht rechtzeitige Anpassung der Vergaberechtsschutzgesetze mancher Länder besteht eine Divergenz zwischen den in diesen normierten Antragsfristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und der Stillhaltefrist des BVergG. Der Autor weist auf die entsprechenden Rechtsfolgen hin und gibt einen Praxistipp.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!