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Präklusion von Werklohnforderungen nach der ÖNORM B 2110

BaurechtJudikaturAnm. v. Gerald J. MichlZVB 2010/89ZVB 2010, 305 - 307 Heft 7 und 8 v. 1.7.2010

Zusammenfassung: Dieses Judikat beschäftigt sich mit der Frage, ob das bloße Einfordern eines über die Schlusszahlung hinausgehenden Betrags grundsätzlich ein begründeter Vorbehalt iSd Pkt 5.30.2 der ÖNORM B 2110 sein kann.

Rechtsgrundlagen: 5.30.2 ÖNORM B 2110

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