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Verpflichtende Nennung auch nicht eignungsrelevanter Subunternehmer

VergaberechtJudikaturAnm. v. Dr. Sigmund Rosenkranz, UVS TirolZVB 2010/69ZVB 2010, 234 - 238 Heft 6 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob alle Subunternehmer namentlich angeführt werden müssen, unabhängig davon, ob diese ausschreibungsrelevante Leistungen erbringen oder nicht. Mit einer Anmerkung von Sigmund Rosenkranz.

Rechtsgrundlagen: § 106 Abs 8 BVergG 2006; § 108 Abs 1 Z 2 BVergG 2006; § 123 BVergG 2006; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006

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